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Über Geld

Sprechzeiten

vormittags 9 - 11 Uhr
Mo, Do, Fr
nachmittags 16 - 18 Uhr
Mo, Di, Do und Fr
sowie Mi 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung

Samstagsprechstunde
siehe Starseite

Telefon: 034921-61675

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Bezahlung und Berechnung von Leistungen


BEZAHLUNG

In der Regel werden die Behandlungen bar bezahlt.
Wir verfügen auch über die Möglichkeit der Bezahlung mit EC-Karte.
Bei Stammpatienten ist auch die Bezahlung per Rechnung möglich.

Grundlage der Berechnungen

Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung gültig ab dem 27. Juli 2017 berechnet.
Zur regulären Sprechstunde und vereinbarten Terminen wird, in der Regel, der einfache Gebührensatz angewandt. Für Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechstunde oder für besonders schwierige, aufwändige oder lang dauernde Behandlungen kann ein erhöhter Gebührensatz berechnet werden (Paragrafen 1-6 GOT).

Wie Leistungen Berechnet werden

Wir bemühen uns, Ihnen die einzelnen Schritte der notwendigen Untersuchungen oder Behandlungen und deren Kosten vor der Durchführung zu erklären.
Hier einige Beispiele für häufig durchgeführte Verrichtungen:

Impfung

Unter einer aktiven Impfung versteht man die Verabreichung (i. d. R. durch Injektion) von Antigen (abgeschwächte oder inaktivierte Krankheitserreger bzw. von charakteristischen Bestandteilen) um den Organismus zur Antikörperproduktion anzuregen und somit gegen die von den geimpften Erregern hervorgerufenen Krankheiten zu schützen.
(Es handelt sich also nicht um die Injektion von Antibiotika, entzündungshemmenden Mitteln oder Homäopathika.)
Weil nur gesunde Tiere der Belastung durch eine Impfung ausgesetzt werden können und nur sie Antikörper in ausreichender Menge produzieren können, muss vor der Impfung eine allgemeine Untersuchung stattfinden.


Berechnet werden:
1. allgemeine Untersuchung
2. Injektion des Impfstoffes
3. Die Kosten des Impfstoffes, Verbrauchsamterial
4. Ausstellen der Impfbescheinigung
(5. bei Eintragung in einem international gültigen EU-Heimtierausweis ist noch die Chip-Nr. des Tieres zu prüfen.)

Kastration

Unter Kastration versteht man die Entfernung der Keimdrüsen d. h. bei männlichen Tieren der Hoden, bei weiblichen der Eierstöcke.
Sterilisation bedeutet nur die Unterbindung bzw. Trennung der Samenleiter bzw. der Eileter, mit Verbleib der Keimdrüsen. Dieser Eingriff wir in der Tiermedizin so gut wie nie durchgeführt, da der Geschlechtstrieb und das damit verbundene Verhalten (Agressivität der Rüden, Markieren, Läufigkeit oder Rolligkeit) nicht unterdrückt werden.


Berechnet werden:
1. allgemeine Untersuchung
2. intramuskuläre Injektion des Narkosemittels
2a. alternativ: Legen eines intravenösen Zugangs zur Injektion des Narkosemittels
3. überwachung der Injektionsnarkose
2. Injektion von Antibiotika und Schmerzmittel
4. Durchführung des Eingriffes
5. Kosten für Medikamente
5. Kosten für Verbrauchsmaterialien: OP-Handschuhe, Abdeckfolie, Desinfektionslösung, Nahtmaterial, Tupfer, Tücher, Verbandsmaterial, etc.
6. evtl. notwendig: postoperative überwachung der Aufwachphase
7. Nachträgliche Kosten für: Leckschutz (sog. "Halskragen"), Medikamente für Zuhause, etc.